1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Richtlinie legt die Grundsätze unseres Unternehmens im Umgang mit Korruption, Bestechung und unlauteren Geschäftspraktiken fest.
Sie gilt für alle Mitarbeitenden und externen Partner, die in unserem Namen handeln.
Unser Unternehmen verpflichtet sich, alle Geschäfte ehrlich, fair und transparent zu führen. Wir lehnen jede Form von Korruption ab.
2. Grundprinzipien
- Null-Toleranz: Bestechung, Bestechlichkeit oder sonstige unlautere Vorteile sind strikt verboten.
- Einhaltung von Gesetzen: Wir halten alle geltenden Anti-Korruptions- und Strafgesetze ein.
- Integrität vor Profit: Kein Geschäftsabschluss rechtfertigt unethisches Verhalten.
3. Geschenke, Einladungen und Vorteile
- Zulässige Geschenke: Kleine Aufmerksamkeiten (z. B. Werbeartikel oder Geschenke bis zu einem Wert von 20 €) sind erlaubt, sofern sie keinen Einfluss auf geschäftliche Entscheidungen haben.
- Genehmigungspflicht: Höherwertige Geschenke, Einladungen zu Veranstaltungen oder Bewirtungen müssen vorher von der Geschäftsleitung genehmigt werden.
- Verboten: Geldgeschenke, persönliche Vergünstigungen, private Reisen oder Vergütungen an Mitarbeitende oder deren Angehörige.
4. Umgang mit Geschäftspartnern
- Seriositätsprüfung: Wir arbeiten nur mit Partnern zusammen, die sich ebenfalls zu legalem und ethischem Verhalten verpflichten.
- Keine Umgehung: Die Einschaltung von Dritten (z. B. Vermittler, Berater) darf nicht zur Verschleierung von Zahlungen oder Vorteilen dienen.
5. Verhalten bei Verdacht auf Korruption
- Meldepflicht: Jeder Mitarbeitende ist verpflichtet, Verdachtsfälle oder Verstöße unverzüglich zu melden.
- Meldestelle: Hinweise sind der Geschäftsführung zu melden (ggf. anonym unter info at bupnet.de).
6. Verantwortlichkeiten
- Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Umsetzung und Kontrolle dieser Richtlinie. Der Geschäftsführer ist Ansprechperson für Korruptionsanfragen und -meldungen.
- Führungskräfte sind verpflichtet, mit gutem Beispiel voranzugehen („Tone from the Top“).
- Mitarbeitende müssen diese Richtlinie kennen, verstehen und einhalten, sie werden entsprechend eingewiesen.
7. Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen diese Richtlinie können arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung sowie strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Unser Unternehmen verfolgt jeden Fall konsequent.
8. Inkrafttreten und Überprüfung
Diese Richtlinie tritt am 01.11.2025 in Kraft, sie wird in das QM-System der BUPNET GmbH eingebunden, regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
